Neutrale Begutachtung im Streitfall einholen
Der Zweck aller Schiedsstellen besteht in dem Bemühen, eine außergerichtliche Klärung der zwischen Verbraucher und Reiniger auftretenden Streitigkeiten herbeizuführen. Durch die Inanspruchnahme der Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.
Das Institut für Textilmaschinen und Textile Hochleistungswerkstofftechnik der TU Dresden und die Textilreiniger - Innung Sachsen haben gemeinsam eine Schiedsstelle eingerichtet, die bei der Reklamation auf dem Gebiet der Textilpflege (Chemischreinigung, Wäscherei, Teppichreinigung, Leder- und Pelzreinigung, Kleiderfärberei und artverwandte Leistungen) eine außergerichtliche Klärung der Verursacher– bzw. Schuldfrage ermöglichen und fördern soll. Die Schiedsstelle kann sowohl von Verbrauchern als auch von Textilpflegebetrieben in Anspruch genommen werden.
Das Gremium der Schiedsstelle in Dresden setzt sich aus einem wissenschaftlichen Mitarbeiter des Institutes für Textilmaschinen und Textile Hochleistungswerkstofftechnik der TU Dresden und einem Vertreter der Textilreiniger-Innung des Kammerbezirkes Dresden zusammen.
Die vorgelegten Gegenstände werden in Verbindung mit dem Fragebogen anonym durch Augenscheinnahme bzw. vereinfachten Untersuchungen geprüft und ein Schiedsspruch erarbeitet.
Beim Einreichen von Reklamationen hat jeder Antragsteller pro Begutachtungsgegenstand 25,00 € als Kostenpauschale zu zahlen. Zusätzlich ist vom Antragssteller die Postgebühr auch für die Rücksendung zu tragen.